Die StVZO ist die Abkürzung für die Straßenverkehrszulassungsordnung. Sie ist das zentrale Regelwerk des deutschen Kraftfahrzeugrechts und regelt die Voraussetzungen für den Betrieb von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen — einschließlich Krafträdern mit Beiwagen.
Für Gespannfahrer sind vor allem folgende Paragraphen relevant: § 19 (Betriebserlaubnis), § 20 (Allgemeine Betriebserlaubnis), § 21 (Einzelabnahme) sowie § 22 (Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile). Sie bestimmen, unter welchen Bedingungen ein Gespann am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Die StVZO wurde schrittweise an EU-Recht angepasst. Für viele Fahrzeugklassen gilt mittlerweile die europäische Typgenehmigung (ETG) als vorrangiges Regelwerk.
Ausführlich: Straßenverkehrszulassungsordnung
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