Anders als im PKW ist im Beiwagen (in Deutschland) kein Sicherheitsgurt vorgeschrieben, wird aber des öfteren eingebaut. Wichtig ist hierbei, dass die Gurtbefestigung nur an der Beiwagenkarosserie befestigt wird.
Sitzen Kinder im Beiwagen, sollten Sicherheitsgurte obligatorisch sein.
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In MG 28 (1995) schilderte Hans-Georg Henle den Einbau von Sicherheitsgurten für seine Kinder in einem EZS-TPSL-Beiwagen. Hier eine Zusammenfassung des Beitrags: Problematik EZS-TPSL-Boote werden über sechs Gummilager (Silentblocks) auf dem Seitenwagenrahmen gehalten. Bei einem Aufprall von vorne schiebt das Boot nach hinten – am Rahmen befestigte Gurte werden locker und nutzlos. Bei einem Aufprall von hinten schiebt das Boot nach vorne und strafft die Gurte, jedoch übersteigen die auftretenden Kräfte die Haltekraft der Gummipuffer. Im Extremfall reißen die Schrauben samt Unterlegscheiben aus dem Kunststoffboden. Die Konsequenz: Sicherheitsgurte müssen am Boot selbst befestigt sein, und die Kräfte müssen möglichst großflächig auf den Kunststoff übertragen werden.
Eigenbaulösung Außen am Boden des Bootes wird eine 1,5-mm-Aluminiumplatte über die gesamte Sitzbreite bis zum Kofferraum aufgepasst und mit dem Boden verschraubt. Darauf wird ein Rahmen aus 20 × 3-mm-Winkeleisen befestigt, der zwei Automatikgurte mit außenliegenden Gurtschlössern trägt. Der Rahmen wird mit der Aluplatte verschraubt und von unten durch ein 20 × 5-mm-Flacheisen verstärkt. Die oberen Zugkräfte der Brustgurte werden über Flacheisen vom hinteren Kofferraumbodenbereich nach oben abgeleitet, gehalten von einer großen Aluplatte mit verstärkendem Flacheisen. Das Boot kann sich im Unfallfall auf dem Rahmen verschieben, ohne zusätzliche Belastungen auf die Passagiere einzuleiten. Für Kinder sind handelsübliche Kindersitze verwendbar. Eine schmale, breitenverstellbare Sitzerhöhung mit zusätzlichem Rückengurt verhindert, dass der Schultergurt zu nah am Hals des Kindes verläuft. |