Anders als im PKW ist im Beiwagen (in Deutschland) kein Sicherheitsgurt vorgeschrieben, wird aber des öfteren eingebaut. Wichtig ist hierbei, dass die Gurtbefestigung nur an der Beiwagenkarosserie befestigt wird.
Ein Sicherheitsgurt muss geprüft sein
Ein Produkt darf im fahrzeugrechtlichen Sinn nur dann als Sicherheitsgurt verwendet werden, wenn es eine entsprechende Typgenehmigung besitzt. Erkennbar ist dies am ECE-Prüfzeichen (zum Beispiel E1, E4 oder e1) auf dem Etikett oder Beschlag.
Fehlt diese Genehmigung, handelt es sich rechtlich nicht um einen genehmigten Sicherheitsgurt, selbst wenn das Produkt äußerlich wie ein Gurt aussieht.
Darf man einen ungeprüften Gurt als Sicherheitsgurt bezeichnen?
Im technischen und rechtlichen Sinn bezeichnet der Begriff ein nach ECE-R 16 genehmigtes Rückhaltesystem. Zudem sind die Endbeschläge, also die Metallteile, mit denen der Gurt am Fahrzeug befestigt wird, Bestandteil der Typprüfung.
Wer einen ungeprüften Gurt für Kraftfahrzeuge als „Sicherheitsgurt" vertreibt oder bewirbt, kann daher gegen das Produktsicherheitsrecht oder Wettbewerbsrecht verstoßen, weil der Begriff eine vorhandene Bauartgenehmigung und Eignung suggeriert.
Um rechtlichen Fallstricken aus dem Wege zu gehen und aus Haftungsgründen sollten "Sicherheitsgurte" im Beiwagen vom Gespannhersteller besser als Rückhaltesystem bezeichnet werden.
Sitzen Kinder im Beiwagen, sollte ein geeignetes Rückhaltesystem obligatorisch sein, empfehlenswert sind Hosenträgergurte - mit und ohne Kindersitz.
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In MG 28 (1995) schilderte Hans-Georg Henle den Einbau von Sicherheitsgurten für seine Kinder in einem EZS-TPSL-Beiwagen. Hier eine Zusammenfassung des Beitrags: Problematik Die Beiwagenkarosserie wird in der Regel Gummilager (Silentblocks) auf den Seitenwagenrahmen geschraubt. Kommt es zu einem Unfall können im Extremfall die Schrauben samt Unterlegscheiben aus dem Kunststoffboden ausreisen. Bei einem Auffahrunfall kann sich das Boot nach hinten schieben. Sind die Gurte am Beiwagenfahrgestell befestigt, werden die Gurte locker und nutzlos. Die Konsequenz: Sicherheitsgurte sollten stets an der Beiwagenkarosserie befestigt sein, und die Kräfte sollten möglichst großflächig auf den Kunststoff übertragen werden.
Eigenbaulösung (Beispiel) Außen am Boden des Bootes wird eine 1,5-mm-Aluminiumplatte über die gesamte Sitzbreite bis zum Kofferraum aufgepasst und mit dem Boden verschraubt. Darauf wird ein Rahmen aus 20 × 3-mm-Winkeleisen befestigt, der zwei Automatikgurte mit außenliegenden Gurtschlössern trägt. Der Rahmen wird mit der Aluplatte verschraubt und von unten durch ein 20 × 5-mm-Flacheisen verstärkt. Die oberen Zugkräfte der Brustgurte werden über Flacheisen vom hinteren Kofferraumbodenbereich nach oben abgeleitet, gehalten von einer großen Aluplatte mit verstärkendem Flacheisen. Das Boot kann sich im Unfallfall auf dem Rahmen verschieben, ohne zusätzliche Belastungen auf die Passagiere einzuleiten. Für Kinder sind handelsübliche Kindersitze verwendbar. Eine schmale, breitenverstellbare Sitzerhöhung mit zusätzlichem Rückengurt verhindert, dass der Schultergurt zu nah am Hals des Kindes verläuft. |
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