„Kraftrad mit Beiwagen" ist die amtliche Bezeichnung in der deutschen Straßenverkehrsgesetzgebung für das, was im Volksmund als Gespann oder Motorradgespann bezeichnet wird. Der Begriff findet sich in der StVZO, dem Kraftfahrzeugsteuergesetz und in EU-Typgenehmigungen.
Fahrzeugklasse:
Nach EU-Richtlinie 168/2013 gehört das Kraftrad mit Beiwagen zur Fahrzeugklasse L4e (zweirädriges Kraftrad mit Beiwagen). Diese Einordnung ist relevant für Typgenehmigung, Steuersätze und Führerscheinvoraussetzungen.
Anmerkung. Auch ein Roller ist ein Kraftrad. Die Unterscheidung Motorrad vs. Roller ist rein kommerziell und technisch, nicht rechtlich.
Führerschein:
Für ein Kraftrad mit Beiwagen ist in Deutschland die Führerscheinklasse A (Motorradführerschein) erforderlich, sofern das Zugmotorrad eine entsprechende Leistung hat. Unter bestimmten Voraussetzungen genügt auch Klasse A2 oder A1.
Zulassung:
Beim Umbau eines Solomotorrads zum Kraftrad mit Beiwagen erlischt die ursprüngliche Betriebserlaubnis. Es gibt Ausnahmen für Oldtimer.
Ausführlich, siehe Gespann