Herstellerfreigabe

Eine Freigabe eines Motorradherstellers für ein Motorrad, welches ab Werk für den Beiwagenbetrieb geeignet ist, ist nicht mehr üblich. Ausnahmen sind Motorräder aus Russland und China. In den Zulassungspapieren findet sich fast immer der Eintrag "Für den Beiwagenbetrieb nicht zugelassen". Seltener der Eintrag "Für den Beiwagenbetrieb nicht geeignet".

Bei BMW endete die Herstellerfreigabe mit Auslaufen der Schwingenmodelle 1970. Einzelne Moto-Guzzi- und Harley Davidson-Modelle waren unter bestimmten Voraussetzungen noch bis 1995 seitenwagentauglich, ebenso fast alle MZ-Modelle.

Letzte Bearbeitung: 7. März 2026

❤ Das Gespann-Lexikon unterstützen

Dieses Lexikon ist ein idealistisches und nicht-kommerzielles Projekt. Server und Hosting kosten jedoch Geld. Du kannst ein Förderer werden und dies unterstützen. Schon eine kleine Spende, ab 5 Euro, hilft das Lexikon weiter auszubauen.

→ GoFundMe | → PayPal

Als Dankeschön: Sendest du deinen Zahlungsbeleg an gespann-lexikon@t-online.de, erhältst du ein Jahr lang jeden Monat eine Übersicht der neuen Einträge - auch ein Spendenaufkleber ist in Planung!