Eine Freigabe eines Motorradherstellers für ein Motorrad, welches ab Werk für den Beiwagenbetrieb geeignet ist, ist nicht mehr üblich. Ausnahmen sind Motorräder aus Russland und China. In den Zulassungspapieren findet sich fast immer der Eintrag "Für den Beiwagenbetrieb nicht zugelassen". Seltener der Eintrag "Für den Beiwagenbetrieb nicht geeignet".
Bei BMW endete die Herstellerfreigabe mit Auslaufen der Schwingenmodelle 1970. Einzelne Moto-Guzzi- und Harley Davidson-Modelle waren unter bestimmten Voraussetzungen noch bis 1995 seitenwagentauglich, ebenso fast alle MZ-Modelle.
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