Herstellerfreigabe

Eine Freigabe eines Motorradherstellers für ein Motorrad, welches ab Werk für den Beiwagenbetrieb geeignet ist, ist nicht mehr üblich. Ausnahmen sind Motorräder aus Russland und China. In den Zulassungspapieren findet sich fast immer der Eintrag "Für den Beiwagenbetrieb nicht zugelassen". Seltener der Eintrag "Für den Beiwagenbetrieb nicht geeignet".

Bei BMW endete die Herstellerfreigabe mit Auslaufen der Schwingenmodelle 1970. Einzelne Moto-Guzzi- und Harley Davidson-Modelle waren unter bestimmten Voraussetzungen noch bis 1995 seitenwagentauglich, ebenso fast alle MZ-Modelle.

Letzte Bearbeitung: 7. März 2026

Gespann-Katalog

Alle lieferbaren Beiwagen­modelle mit technischen Daten, Hersteller­fotos und Stand­ortkarte – 34 Hersteller, 138 Modelle. Jahres­zugang für 8 €.
Damit unterstützt du dieses Projekt Gespann-Lexikon.

Zugang holen →

Lexikon unterstützen

Das Gespann-Lexikon ist werbefrei und kostenlos. Server und Hosting kosten Geld. Wer nur das Lexikon nutzt und keinen Katalog benötigt, kann auch direkt spenden.

Per PayPal spenden →