Auspuffabgase

Auspuffabgase entstehen bei der Verbrennung von Kraftstoff und enthalten Kohlenmonoxid (CO), unverbrannte Kohlenwasserstoffe (HC), Stickoxide (NOx) sowie CO2. Für Gespannfahrer sind Auspuffabgase aus zwei Perspektiven relevant: den gesetzlichen Emissionsvorschriften bei Zulassung und Umbau sowie der Gefahr des Eindringens von Abgasen in den Beiwagen (→ Abgas im Beiwagen).

 

Emissionsnormen, Stand 2026

 

Gespann und Typgenehmigung

Ein Motorrad mit Beiwagen gilt nach EU-VO 168/2013 als Fahrzeug der Kategorie L4e. Die Abgasgenehmigung des Basisfahrzeugs bleibt beim Gespannumbau anerkannt, sofern Motor und Abgasanlage unverändert übernommen werden und lediglich die Gesamtübersetzung abweicht (z. B. durch anderen Reifenabrollumfang oder Sekundärübersetzung). Dies war in ECE R40, Ziffer 7.4 geregelt; der Grundsatz gilt nach EU 168/2013 weiterhin.

Bis einschließlich Euro 2 belegt der TÜV Nord durch Messungen, dass der Beiwagenmontage keine nennenswerte Verschlechterung des Abgasverhaltens folgt - vorausgesetzt, die originale Auspuffanlage bleibt erhalten. Ab Euro 3 kann eine Neuprüfung erforderlich werden.

 

Abgasuntersuchung (AU)

Seit April 2006 sind Motorräder und Gespanne mit Benzinmotor AU-pflichtig. Betroffen: alle Fahrzeuge ab Erstzulassung 01.01.1989. Gespanne auf Basis älterer Maschinen (Erstzulassung vor 31.12.1988) sind ausgenommen. Eine 1989/90 befristet gültige Generalamnestie für diese Fahrzeuge (Az. StV 14/36.05.45-30/14 P 88) ist ausgelaufen; eine Nachfolgeregelung existiert nicht.

 

 

Vgl. EU-VO 168/2013, Umweltbundesamt (Emissionsstandards motorisierte Zweiräder)

Siehe auch: Abgas im Beiwagen

Letzte Bearbeitung: 29. Juli 2026

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