Zusatzbeleuchtung an Gespannen erhöht die passive Sicherheit und ermöglicht zugleich eine individuelle Gestaltung. Durch LED-Technik und liberalere Zulassungsvorschriften bestehen zahlreiche Möglichkeiten zur Nachrüstung.
Durch das dritte Rad und die Zweispurigkeit ergibt sich ein erweiterter Gestaltungsspielraum. Voraussetzung für den Einbau sind Grundkenntnisse der Fahrzeugelektrik sowie gegebenenfalls ein Händler, der Originalzubehör elektronisch freischaltet. Neben Nebel- und Tagfahrlicht-Scheinwerfern können auch Fernlicht- oder Positionslichter montiert werden. Begrenzungsleuchten und Nebelschlussleuchten stellen spezielle Varianten dar, die ebenfalls für Gespanne in Frage kommen.
Probleme und Verbreitung
Bei Gespannen verbreitet sind Positionslicht-Blinker, wie sie beispielsweise von Paaschburg und Wunderlich unter den Markennamen Highsider und Shin-Yo (Modelle: Apollo, Colorado, Shorty) angeboten werden. Auch Kellermann führt mit den Modellen Bullet und Atto entsprechende Produkte.
Der Einbau von Nebelscheinwerfern ist grundsätzlich unproblematisch, unterliegt jedoch bestimmten Vorschriften. Sie werden in der Regel paarweise angeboten. Für ihren Einsatz gelten bei Gespannen die gleichen Vorschriften wie bei Kraftfahrzeugen. Das dauerhafte Einschalten der Nebelscheinwerfer ist nicht zulässig. In der Praxis wird dies jedoch häufig toleriert.
Eine Zwangsschaltung wie beim Tagfahrlicht (TFL) von Pkw, bei der entweder Tagfahrlicht oder Abblendlicht aktiv ist, existiert für Motorräder nicht (Stand 2019).
Vorschriften
Die europaweit gültigen Vorschriften für Beleuchtungseinrichtungen an Motorrädern mit Beiwagen sind unter anderem in den EG-Richtlinien 2009/67/EG (Anhang V) sowie 3/2014 (Anhang IX) festgelegt. Eine Eintragungspflicht besteht nicht.
§17 der StVO ist eine Verhaltensvorschrift und gilt unabhängig davon. Für Motorräder gilt, dass sie auch tagsüber entweder mit Abblendlicht oder mit Tagfahrlicht betrieben werden müssen.
Für Gespanne gilt eine von Solo-Motorrädern abweichende Regelung. Während Solo-Motorräder der Klasse L3 zugeordnet sind, fallen Motorräder mit Beiwagen unter die Klasse L4. Für diese gilt international die EG-Richtlinie 2009/67/EG.
Begrenzungs- und Positionsleuchten
Bei Gespannen sind gemäß §51 StVZO zwei Begrenzungsleuchten vorne vorgeschrieben. In der Literatur werden Positionsleuchten und Begrenzungsleuchten teilweise synonym verwendet. Beide erfüllen die Funktion des Standlichts.
Eine Begrenzungsleuchte muss an der äußeren Kante des Beiwagens angebracht sein. Die zweite kann im Hauptscheinwerfer integriert sein. Beide müssen gemeinsam mit Fern- oder Abblendlicht betrieben werden.
Einige Gespanne sind zusätzlich mit einem Suchscheinwerfer (maximal 35 W, weißes Licht) ausgestattet. Dieser darf nicht zur Ausleuchtung der Fahrbahn verwendet werden und muss zusammen mit Kennzeichenbeleuchtung und Schlussleuchten geschaltet sein.
Umbauten an Gespannen müssen entweder den Regelungen der StVZO oder den entsprechenden EG-Regelungen entsprechen. Es ist zulässig, eine EG-Regelung anstelle der StVZO anzuwenden. In diesem Fall muss die jeweilige EG-Vorschrift vollständig erfüllt werden.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Regelwerken betrifft die Anzahl der zulässigen Scheinwerfer. Während die StVZO häufig von einzelnen Nebel-, Abblend- oder Fernscheinwerfern ausgeht, sehen die EG-Richtlinie 2009/67/EG und die ECE-Regelung Nr. 53 in der Regel zwei Scheinwerfer vor.
Die StVZO ist historisch älter als die ECE-Regelungen und wurde in vielen Bereichen bereits an diese angepasst. Zahlreiche Paragraphen enthalten inzwischen Verweise auf ECE-Vorschriften. In diesen Regelwerken werden unter anderem auch Mindestabstände sowie Anforderungen an besonders leistungsstarke Scheinwerfer definiert. Bei Lichtleistungen über 2000 Lumen können zusätzliche Einrichtungen zur Vermeidung von Blendwirkung vorgeschrieben sein.
Nebelscheinwerfer besitzen eine breite Lichtstreuung und dürfen deutlich tiefer als der Hauptscheinwerfer angebracht werden. E-geprüfte Komponenten, die zusammengehören und den Anbauvorschriften der StVZO entsprechen, sind eintragungsfrei. Nach ECE-Zulassung können auch zwei Nebelscheinwerfer am Motorrad montiert werden.
Nebelscheinwerfer dürfen nur in bestimmten Ausführungen als Tagfahrlicht verwendet werden, etwa wenn sie dimmbar sind. Für Tagfahrlicht ist eine geringere Leuchtstärke vorgeschrieben. In dieser Betriebsart werden sie zusammen mit Abblendlicht verwendet und dürfen auch bei temporärem Einsatz des Fernlichts eingeschaltet bleiben.
Nebelscheinwerfer mit integrierter Tagfahrlichtfunktion sind bislang vor allem für Pkw verfügbar. Ähnliches gilt für kombinierte Systeme aus Nebelschlussleuchte und Warnblinkanlage, die zwar zulässig wären, jedoch kaum angeboten werden.
LED-Tagfahrlicht ist insbesondere bei älteren Fahrzeugen ein häufig nachgerüstetes Zubehör. Tagfahrlicht darf nicht gleichzeitig mit Abblendlicht oder anderen Frontscheinwerfern betrieben werden.
Die Änderung des §17 StVO vom 1. April 2013 erlaubt für Motorräder tagsüber alternativ zum Abblendlicht auch die Nutzung von Tagfahrlicht. Automatische Umschaltungen bei Nachrüstlösungen sind bisher kaum verbreitet.
Marktübersicht
Zusatzscheinwerfer werden von zahlreichen Herstellern angeboten. Dazu zählen unter anderem Paaschburg und Wunderlich mit den Marken Shin-Yo und Highsider, außerdem SW-Motech, Louis, Touratech, Polo, Wunderlich, Motea und Koso.
Originalzubehör ist häufig fahrzeugspezifisch und unterliegt teilweise besonderen Einbauvorschriften, etwa bei CAN-Bus-Systemen. Bei sehr preisgünstigen Produkten aus dem Versandhandel besteht gelegentlich das Problem fehlender Gewährleistung oder gefälschter E-Prüfzeichen.
Positionslicht im Spiegel
Die HIGHSIDER STEALTH-X3 Lenkerspiegel verfügen über ein integriertes LED-Positionslicht (maximal 5 W) und dienen der besseren Sichtbarkeit des Fahrzeugs von vorne. Optional ist eine Schaltbox erhältlich, die das Positionslicht während des Blinkvorgangs deaktiviert.
Die längliche Flächen-LED ist auch als separates Bauteil erhältlich. Die Schaltung entspricht dem Standlicht eines Motorrads, das nach ECE-Zulassung nach dem Einschalten der Zündung aktiv ist.
Bei Fahrzeugen mit CAN-Bus-Elektrik oder bestimmten ABS-Systemen kann nach der Montage eine Fehlermeldung auftreten. In solchen Fällen kann ein zusätzlicher Widerstand erforderlich sein.
Mit dem Atto DF bietet Kellermann einen Mikro-Blinker mit integriertem Rück- und Bremslicht an. Auch das Modell Bullet verfügt über eine kombinierte Brems- und Rücklichtfunktion. Beide Systeme können grundsätzlich auch an Gespannen und Beiwagen eingesetzt werden.
Nebelscheinwerfer
Ein Beispiel für Nachrüstlösungen ist die EVO-Serie von SW-Motech. Diese wird mit fahrzeugspezifischem Kabelbaum und Schaltrelais geliefert. Die Nebelscheinwerfer verfügen über eine Leistung von jeweils 12 Watt bei etwa 1050 Lumen Lichtstrom und besitzen ein Aluminiumgehäuse mit breiter Lichtverteilung.
Der Anbausatz ist für verschiedene Rohrdurchmesser ausgelegt und enthält das notwendige Befestigungsmaterial. Neben der Nebellichtvariante existiert auch eine Fernlichtversion, deren Nutzung aufgrund der gesetzlichen Vorschriften jedoch eingeschränkter ist.
Originalzubehör am Beispiel Ural
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Nach Angaben von Hari Schwaighofer von Ural Motorcycles Österreich sind Zusatzscheinwerfer bei Ural grundsätzlich Zubehör und keine Serienausstattung. Für Modelle wie die Ural Ranger Asphalt sind originale Nebel-Zusatzscheinwerfer erhältlich. Zudem wird ein Suchscheinwerfer für den Beiwagen angeboten.
Einbau bei CAN-Bus-Elektronik
Die Erfahrungen beim Einbau von Zusatzscheinwerfern an Motorrädern mit CAN-Bus-Elektronik sind unterschiedlich. Bei BMW müssen Zusatzscheinwerfer aus dem Originalzubehör über die Zentrale Fahrzeugelektronik (ZFE) freigeschaltet werden. Dabei wird ein entsprechender Platz in der Bordelektronik aktiviert.
Die Freischaltung erfolgt in der Regel über den Händler und ist kostenpflichtig, da für den Zugriff auf das Aftersales Online System (AOS) Gebühren anfallen.
Bei Zubehörscheinwerfern, die an einer BMW F 800 GS (Baujahr 2012) getestet wurden, war ein Zugriff auf das Steuergerät nicht erforderlich. Werden Zusatzverbraucher direkt an die Batterie angeschlossen und über ein eigenes Relais sowie einen separaten Schalter betrieben, funktionieren sie in der Regel unabhängig vom bestehenden CAN-Bus-System.
Einige Hersteller weisen darauf hin, dass bei CAN-Bus-Systemen oder Fahrzeugen mit ABS bei Verbrauchern mit geringer Stromaufnahme ein zusätzlicher Widerstand erforderlich sein kann. Einheitliche Lösungen für alle Systeme existieren jedoch nicht.
Fazit
Für Zusatzbeleuchtung an Gespannen existiert ein umfangreiches Angebot. Die Auswahl und Montage sollten unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften erfolgen. Besonders geeignet für dauerhaftes Zusatzlicht sind Positionsleuchten, Begrenzungsleuchten sowie Tagfahrlichtsysteme. Bei Originalzubehör empfiehlt sich eine vorherige Abstimmung mit dem Händler.
Autor: Markus Golletz