Fahrzeugklasse

In der Europäischen Union gelten einheitliche Fahrzeugklassen. Ein Zweirädriges Kraftrad mit Beiwagen mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h wird als L4e bezeichnet.

Ist in Unterklassen unterteilt:

 

Auch in der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung wird die L4e definiert:

Klasse

Bezeichnung
der Klasse

Gemeinsame Einstufungskriterien

L4e

Zweirädriges Kraftrad mit Beiwagen

(4) Basisfahrzeug mit Antriebssystem, das mit den Einstufungskriterien hinsichtlich der Klasse und Unterklasse für ein L3e-Fahrzeug übereinstimmt und (5) Basisfahrzeug mit Antriebssystem und einem Beiwagen und (6) mit höchstens vier Sitzplätzen einschließlich des Fahrersitzes auf dem Kraftrad mit Beiwagen und (7) mit höchstens zwei Beifahrersitzen im Beiwagen und (8) Gesamtmasse = technisch zulässige Masse nach Angabe des Herstellers

Letzte Bearbeitung: 7. März 2026

Gespann-Katalog

Alle lieferbaren Beiwagen­modelle mit technischen Daten, Hersteller­fotos und Stand­ortkarte – 34 Hersteller, 138 Modelle. Jahres­zugang für 8 €.
Damit unterstützt du dieses Projekt Gespann-Lexikon.

Zugang holen →

Lexikon unterstützen

Das Gespann-Lexikon ist werbefrei und kostenlos. Server und Hosting kosten Geld. Wer nur das Lexikon nutzt und keinen Katalog benötigt, kann auch direkt spenden.

Per PayPal spenden →