Beiwagenbremse

Gespanne ohne Beiwagenbremse können die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland nicht erfüllen. (Siehe Bremsen).

Die ersten Beiwagenbremsen wurden über Seilzüge oder Gestänge betätigt, teilweise auch durch eine Kombination aus beiden Systemen. Die Betätigung erfolgte über das Fußbremspedal. Hierzu wurden zunächst zwei Fußbremshebel nebeneinander montiert. Der Vorteil dieser Lösung lag in der Möglichkeit, ausschließlich das Beiwagenrad abzubremsen, was in bestimmten Fahrsituationen von Vorteil sein kann.

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Alternativ wurde der Beiwagenbremshebel unterhalb des Hebels der Hinterradbremse installiert und fungierte dort als Schlepphebel. Nur wenige Gespannhersteller verwenden diese Methode heute noch.

Seit den 1940er-Jahren wurden Seitenwagen mit hydraulischen Bremsen angeboten. Die hydraulische Anbindung setzte sich jedoch nur sehr zögerlich durch, da bis in die 1960er-Jahre häufig ein wahlweiser Betrieb praktiziert wurde und Schnelltrenneinrichtungen für Hydraulikleitungen waren noch nicht ausreichend zuverlässig. Hinzu kam der hohe Preis dieser Technik.

Zur Preisfrage: 1952 kostete ein Steib TR 500 rund 800 D-Mark und eine hydraulisch betätigte Bremse dazu 110 D-Mark. Dazu ein adäquates Motorrad, eine BMW R 51/3, 2750 D-Mark.

Seitdem Zugmaschinen serienmäßig über hydraulisch angesteuerte Bremsen verfügen, verwenden die Gespannhersteller auch am Beiwagen hydraulische Bremseinrichtungen.

Letzte Bearbeitung: 11. April 2026

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