Anschnallpflicht

In Deutschland besteht für Beiwagenpassagiere keine Anschnall- bzw. Gurtpflicht.
Sitzen Kinder im Beiwagen, sollten sie aber immer angeschnallt sein. Ein plötzliches erforderliches Bremsmanöver würde vor allem Kinder sofort in den Fußraum oder gegen die vordere Leiste der Beiwagenöffnung schleudern. Bei kleinen Kindern ist auch ein Kindersitz, der festgeschnallt ist, anzuraten.

Letzte Bearbeitung: 7. Juni 2026

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