Anschnallpflicht

In Deutschland besteht für Beiwagenpassagiere keine Anschnall- bzw. Gurtpflicht.
Sitzen Kinder im Beiwagen, sollten sie aber immer angeschnallt sein. Ein plötzliches erforderliches Bremsmanöver würde vor allem Kinder sofort in den Fußraum oder gegen die vordere Leiste der Beiwagenöffnung schleudern. Bei kleinen Kindern ist auch ein Kindersitz, der festgeschnallt ist, anzuraten.

Letzte Bearbeitung: 7. Juni 2026

❤ Das Gespann-Lexikon unterstützen

Dieses Lexikon ist ein idealistisches und nicht-kommerzielles Projekt. Server und Hosting kosten jedoch Geld. Du kannst ein Förderer werden und dies unterstützen. Schon eine kleine Spende, ab 5 Euro, hilft das Lexikon weiter auszubauen.

→ GoFundMe | → PayPal

Als Dankeschön: Sendest du deinen Zahlungsbeleg an gespann-lexikon@t-online.de, erhältst du ein Jahr lang jeden Monat eine Übersicht der neuen Einträge - auch ein Spendenaufkleber ist in Planung!