Abschleppen nicht erlaubt
Ob mit oder ohne Beiwagen gilt ein Motorrad in Deutschland rechtlich als Kraftrad. In der Straßenverkehrs-Ordnung ist dies eindeutig geregelt: § 15a StVO stellt klar, dass Krafträder nicht abgeschleppt werden dürfen. Diese Regelung erfasst auch Motorräder mit Beiwagen.
Die Schweiz verfährt weniger restriktiv und erlaubt das Abschleppen von Zweirädern unter klar definierten Voraussetzungen.
Nach persönlicher Einschätzung des Autors dürfte die Polizei in der Praxis nichts dagegen einwenden, ein liegengebliebenes Gespann über eine kurze Distanz aus dem Gefahrenbereich zu ziehen, etwa an den Fahrbahnrand oder auf einen Parkplatz. Kritisch wird die Situation jedoch, wenn es während dieses Vorgangs zu einem Unfall kommt, denn dann greift die formale Rechtslage.
Vereinzelt wird berichtet, dass leichte Gespanne „geschoben“ wurden; davon ist dringend abzuraten.
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